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Das
Umwelt-Audit-Verfahren
Inhalt:
Grundsätzliches
zum Umwelt-Audit
Vorteile
1. Schritt: Festschreibung einer Umweltpolitik
2.
Schritt: Die Umweltprüfung
3. Schritt: Die Erstellung eines Umweltprogramms
4.
Schritt: Das Umweltmanagement
5. Schritt: Die interne Umweltbetriebsprüfung
6.
Schritt: Die Umwelterklärung
7. Schritt. Die externe Betriebsüberprüfung
8. Schritt: Eintragung und Zertifizierung
Grundsätzliches
zum Umwelt-Audit
Hinter der Bezeichnung
des als Umwelt-Audit bezeichneten Verfahrens verbirgt sich eine
Rechtsverordnung der Europäischen Gemeinschaft vom 29.6.1993
"über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen
an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die
Umweltbetriebsprüfung."
Ziel dieser Verordnung
ist, die Unternehmer zu einer dauerhaft ökologisch orientierten
Betriebsführung zu bewegen, an dessen Ende eine Zertifizierung
nach der o.g. Verordnung erfolgt.
Die anfänglich mit
einiger Skepsis betrachtete Umwelt-Audit-Verordnung kann
mittlerweile als erfolgreiches Instrument auf der Ebene des
betrieblich durchgeführten Umweltschutzes angesehen werden.
Aufgrund der auf Unternehmerseite ständig wachsenden
Umweltsensibiliät einerseits und der nicht zu leugnenden
"Werbewirksamkeit" einer Teilnahme am Umwelt-Audit
andererseits erlangt dieses Instrument mehr und mehr an
Bedeutung.
Eine weiterer positiver Aspekt der Verordnung dürfte ebenfalls
in der Tatsache begründet liegen, daß hier erstmals der
betriebliche durchgeführte Umweltschutz auf freiwilliger Basis
realisiert wird, was im Gegensatz zu der bislang üblichen
staatlichen Überwachung ganz neue Aspekte persönlicher
Motivation eröffnet.
Dem liegt der richtige Gedanke zugrunde, daß sich lebendiger
Umweltschutz nicht ausschließlich durch behördliche Kontrollen
erreichen läßt, sondern Umweltschutz nur an der Quelle der
Verursachung erfolgreich praktiziert werden kann.
Vorteile
Zweifelsohne
eröffnet die Teilnahme Umwelt-Audit-Verfahren einige
interessante Perspektiven.
Betriebswirtschaftlich relevant sind vor allem die durch die
Teilnahme entstehenden Wettbewerbsvorteile. Die zunehmende
Sensibilität der Konsumenten im Hinblick auf umweltgerecht
produzierte Güter kann zu einer deutlichen Imageverbesserung der
teilnehmenden Unternehmen führen. Dies gilt insbesondere für
solche Firmen, die sich aufgrund ihrer Produktpalette mit dem
Makel umweltschädlicher Herstellungsverfahren konfrontiert
sehen.
Zum anderen kann ein geänderter und insoweit optimierter
Betriebsablauf als Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme
am Umwelt-Audit-Verfahren zur Senkung der Betriebskosten
führen.
Die Teilnahme nach dem Umwelt-Audit-Verfahren kann sich
zudem im Bereich der zivilrechtlichen Haftung oder einer
Schadensersatzpflicht nach dem Umwelthaftungsgesetzpositiv niederschlagen, da aufgrund der Neuorganisation
des Betriebs die Gefahr eines Unfalls gemildert werden kann.
Trotz
der im Einzelfall durch die Teilnahme möglicherweise
entstehenden hohen Kosten scheint die Umwelt-Audit-Verordnung im
Unternehmensbereich auf positive Resonanz zu stoßen.
Die
nachfolgenden Ausführung zeigen daher die Voraussetzungen der
Teilnahme an der Umwelt-Audit-Verordnung auf.
1. Schritt: Festschreibung einer Umweltpolitik
Der
Eintritt in das Umwelt-Audit-Verfahren beginnt mit der Festlegung
einer auf Dauer angelegten firmeninternen Umweltpolitik.
Diese in
schriftlicher Form abgefaßte Erklärung muß beinhalten:
- die Verpflichtung zur Einhaltung der
geltenden Umweltvorschriften
- Erklärungen, wie die stetige Verbesserung
des Umweltschutzes erreicht wird.
Dabei sind folgende Grundsätze maßgebend:
- Einbeziehung der Mitarbeiter des
Betriebs durch Sensibilisierung des
Umweltbewußtseins.
- Vorabsondierung der
Umweltauswirkungen im Hinblick auf ein neues
Produkt.
- Auswirkungen des gegenwärtigen
Produktionsablaufs und dessen Auswirkungen auf
die Umwelt.
- Maßnahmen zur Vorsorge bei
Unfällen, die im Einzelfall zu Umweltbelastungen
führen können.
- Entwicklung von
Kontrollmechanismen, die die Übereinstimmung der
Produktion mit der entwickelten Umweltpolitik
sicherstellen.
- Entwicklung von
Kontrollmechanismen, die geeignet sind, Defizite
im Hinblick auf die Umweltpolitik festzustellen.
- Information der Öffentlichkeit
über die umweltrelevanten Auswirkungen des
Unternehmens.
- Kundenberatung unter ökologischen
Gesichtspunkten (Handhabung und Lagerung der
Produkte)
- Einführung von Maßnahmen, die
die gleiche Umweltpolitik der auf dem
Betriebsgelände des Unternehmens arbeitenden
Vertragspartner gewährleisten.
Maßstab
ist dabei die
"wirtschaftlich vertretbare Anwendung der besten
verfügbaren Technik"
(Anzumerken ist hier, das diese
Anforderungen hinten den entsprechenden nationalen Bestimmungen
zurückbleiben, da das Umwelt-Audit-Verfahren zwar gleichermaßen
die Anpassung an den Stand der Technik voraussetzt, dies aber nur
in wirtschaftlich vertretbarer Weise).
2.
Schritt: Die Umweltprüfung
Die
Umweltprüfung stellt die erste umfassende Untersuchung unter
ökologischen Gesichtspunkten dar. Sie ist Beschreibung des
derzeitigen Ist-Zustands des Unternehmens und Grundlage für die
nachfolgende Verwirklichung der umweltpolitischen Ziele.
Die Umweltprüfung
basiert dabei im wesentlichem auf folgendem:
- Beurteilung der Auswirkungen der
bisherigen Produktionsmethoden auf die verschiedenen
Umweltbereiche (Luft, Wasser, Boden).
- Rohstoffnutzung: Bewirtschaftung,
Einsparung, Auswahl und Transport von Rohstoffen,
Wasserbewirtschaftung und -einsparung.
- Energienutzung: Feststellungen zum
derzeitigen Energiemanagement, Möglichkeiten der
Energieeinsparungen und Auswahl von Energiequellen.
- Abfallwirtschaft: Vermeidung, Recycling,
Wiederverwendung, Transport und Endlagerung von Abfallen.
- Lärm: Bewertung, Kontrolle und
Verringerung der Lärmbelästigung innerhalb und
außerhalb des Standorts.
- Produktionsmethoden: Änderung bei
bestehenden Produktionsverfahren und ggf. Einführung
neuer Produktionsmethoden.
- Produktplanung: derzeitige ökologische
Auswirkungen unter Berücksichtigung der Produktion,
Verpackung, Transport, Verwendung und Endlagerung.
- Unfallverhütung: Verhütung und
Begrenzung umweltschädigender Unfälle.
- Mitarbeiterinformation: Information und
Ausbildung des Personals im bezug auf ökologische
Fragestellungen.
Die
Durchführung einer solchen ersten Umweltprüfung deckt neben den
ev. vorhandenen ökologischen Defiziten oftmals auch Mängel im
Produktionsablauf auf, so daß die Teilnahme am
Umwelt-Audit-Verfahren durchaus betriebswirtschaftlich
interessante Aspekte aufweisen kann
3. Schritt: Die Erstellung eines Umweltprogramms
Aufgrund
der festgestellten Ergebnisse der Umweltprüfung wird nunmehr ein
Umweltprogramm erstellt, welches eine Beschreibung der konkreten
Ziele und Tätigkeiten des Unternehmens zur Verwirklichung des
oben unter 1. aufgeführten umweltpolitischen Programms
beinhaltet.
Diese Zielsetzungen des Umweltprogramms sind entsprechend zu
konkretisieren und verbindlich unter Angabe von Fristen
festzuschreiben. (bspw. Umstellung der bisherigen Produktion mit
dem Ziel einer deutlichen Wassereinsparung innerhalb eines
bestimmten Zeitraums).
4.
Schritt: Das Umweltmanagement
Hinter
diesem Begriff verbirgt sich die tatsächliche innerbetriebliche
Realisierung der vorgegebenen Ziele in Form der Festlegung von
organisatorischen Strukturen.
Dabei werden der eigentliche Ablauf, die Zuständigkeiten, die
Verhaltensweisen und Mittel gleichfalls verbindlich festgelegt.Die Umweltmanagementeinrichtung
ist dabei in tatsächlicher und personeller Hinsicht so
auszustatten, daß diese die Aufgaben innerhalb des vorgegeben
Zeitrahmens bewältigen kann.
Für die Vorgehensweise sind dabei die unter 1. aufgeführten
Grundsätze maßgebend.
Die
Managementgruppe ist dabei auf Dauer angelegt, da das
Umwelt-Audit-Verfahren nicht lediglich die einmalige ökologische
Umstellung der firmeninternen Struktur vorsieht, sondern vielmehr
die Umwelt-Audit-Verordnung darauf abzielt, den
Umweltschutz als festes Ziel der Firmenpolitik zu etablieren und
bei Bedarf entsprechende Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen.
5. Schritt: Die interne Umweltbetriebsprüfung
Weiterhin
sieht das Umwelt-Audit-Verfahren eine interne
Umweltbetriebsprüfung vor, die das Unternehmen selbst
durchführt oder durchführen lassen kann.
Im
Rahmen die Prüfung wird festgestellt, ob und inwieweit das
umweltpolitische Programm verwirklicht wurde und ob diese Ziele
sich positiv auf die Umwelt ausgewirkt haben. Gleichermaßen von
Bedeutung ist, ob das Managementsystem in der Lage war, die Ziele
entsprechend den Vorgaben zu realisieren.
Die Häufigkeit der internen Betriebsprüfungen richtet sich nach
der konkreten Beschaffenheit eines Unternehmens, wobei zwischen
den Prüfungen maximal drei Jahre liegen dürfen.Je gewichtiger die
Umweltprobleme, je komplexer die Anlage, desto häufiger sind
derartige Prüfungen durchzuführen.
6.
Schritt: Die Umwelterklärung
Nach der
durchgeführten internen Betriebsprüfung erstellt das
Unternehmen eine Umwelterklärung, die nach Überprüfung durch
einen Gutachter (dazu siehe unten 7.) in verständlicher Form an
die Öffentlichkeit zu richten ist.
Insbesondere
eröffnet die Umwelterklärung die Möglichkeit, die
Öffentlichkeit über umweltrelevante betriebliche Änderungen in
Kenntnis zu setzen.
Im
einzelnen muß die Umwelterklärung folgendes beinhalten:
- eine Beschreibung der Tätigkeiten des
Unternehmens an dem betreffenden Standort
- eine Beurteilung aller wichtigen
Umweltfragen im Zusammenhang mit den betreffenden
Tätigkeiten
- eine Zusammenfassung der Zahlenangaben
über Schadstoffemissionen, Abfallaufkommnen, Rohstoff ,
Energie- und Wasserverbrauch und gegebenenfalls über
Lärm und andere bedeutsame umweltrelevante Aspekte
- sonstige Faktoren, die den betrieblichen
Umweltschutz betreffen
- eine Darstellung der Umweltpolitik, des
Umweltprogramms und des Umweltmanagementsystems des
Unternehmens für den betreffenden Standort
- den Termin für die Vorlage der nächsten
Umwelterklärung
- den Namen des zugelassenen
Umweltgutachters (dazu sogleich unter 7.)
7. Schritt. Die externe Betriebsüberprüfung
Die
ordnungsgemäße Durchführung des Umwelt-Audit-Verfahrens bedarf
schließlich einer hoheitlichen Kontrolle. Die Überwachung
erfolgt durch einen zugelassenen und unabhängigen, insoweit
betriebsfremden Gutachter, der die festgeschriebene
Umweltpolitik, das Umweltmanagementsystem, die Umweltprüfung
sowie die firmeninternen Umwelterklärungen überprüft.
Die Überprüfung kann gleichermaßen durch eine zugelassenen
Organisation erfolgen.
Dem Gutachter ist dabei Zugang zu allen relevanten Punkten
gewähren, damit eine sachgerechte Prüfung erfolgen kann.
Die Begutachtung umfaßt die Einsicht in die gefertigten
Unterlagen und den Besuch des Betriebsgeländes. Gleichermaßen
ist der Gutachter zu Gesprächen mit der Belegschaft befugt, um
sich dergestalt über deren Kenntnisstand zu informieren.
Nach
Abschluß der Begutachtung fertigt der Gutachter einen Bericht an
die Unternehmensleitung. Hat die Überprüfung zu einem positiven
Ergebnis geführt, erklärt der Gutachter die firmeninterne
Umwelterklärung für verbindlich.
8. Schritt: Eintragung und Zertifizierung
Nach
erfolgreicher Überprüfung durch den externen Gutachter erfolgt
die gegen Gebühr die Eintragung in das Standortregister.
Zuständig dafür sind die Industrie- und Handelskammern sowie
die Handwerkskammern.
Des
weiteren sind die Firmen verpflichtet, die durch den Gutachter
bestätigten Umwelterklärungen nach Eintragung in das
Standortregister der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. (s.
dazu oben unter 6.)
Die erfolgreiche Teilnahme des Unternehmens am
Umwelt-Audit-Verfahren wird durch eine Teilnahmeerklärung
zertifiziert.
Die
Teilnahmeerklärung darf jedoch zu Werbezwecken nur
eingeschränkt verwendet werden.
Weder darf die Erklärung über die Teilnahme in der
Produktwerbung noch auf den Erzeugnissen selbst oder der
Verpackung verwendet werden.
Eine Verwendung ist hingegen in Bereich der
Öffentlichkeitsarbeit zulässig, bspw. können
Veröffentlichungen in der Presse mit der Teilnahmeerklärung
gekennzeichnet werden.
Abschließend
sei nochmals darauf hingewiesen, daß das Umwelt-Audit-Verfahren
mit der Zertifizierung nicht sein Ende findet, sondern vielmehr
die Entwicklung des betriebsinternen Umweltschutzes über die
bislang erreichten Ziele hinaus weiter fortgeführt werden soll.
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